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über die Durchführung von Sonderfahrten mit der CMS Schifffahrt
1. Anwendbarkeit
Für Verträge der CMS Schifffahrt mit dem Kunden über die Durchführung von Sonderfahrten und damit in Zusammenhang stehende Nebenleistungen, wie gastronomische Versorgung, gelten die vorliegenden „Allgemeinen Geschäfts- bedingungen.
2. Vertragsschluss
2.1 Der Vertrag zwischen dem Kunden und der CMS Schifffahrt über die Durchführung von Sonderfahrten kommt durch die Buchung des Kunden und die anschließende Annahme unsererseits zustande. Die Buchung stellt ein verbindliches Angebot im Rechtssinne dar, das wir innerhalb einer Frist von 7 Werktagen annehmen können.
2.2 Wir sind berechtigt, einen Vertragsschluss mit dem Kunden abzulehnen.
2.3 Wir händigen dem Kunden nach Vertragsschluss eine schriftliche Buchungs- bestätigung aus, sofern der Vertragsschluss wenigstens 7 Werktage vor dem Sonderfahrt-Zeitpunkt liegt.
3. Leistungsumfang
3.1 Wir befördern den Kunden und die von ihm bestimmten Fahrtteilnehmer auf der vertraglich festgelegten Schifffahrtstrecke. Dem Kunden werden die Fahrgasträume eines Schiffes der CMS Schifffahrt für den im Vertrag bezeichneten Zeitraum zur allgemeinen Benutzung für sich und die von ihm bestimmten Fahrtteilnehmer zur Verfügung gestellt. Die Fahrgasträume sind dabei standardmäßig bestuhlt und möbliert. Eine abweichende Bestuhlung oder (teilweise) Auslagerung des Mobiliars sowie eine bestimmte Ausstattung des Schiffs mit Mikrophonen oder sonstigen technischen Gerätschaften sind – soweit nicht anderweitig mit dem Kunden vereinbart – nicht Bestandteil der vertraglichen Leistung.
3.2 Wir stellen die für die Vertragserfüllung notwendige Besatzung für das jeweilige Schiff einschließlich eines Schiffsführers und behalten uns dabei die Wahl des Personals vor.
3.3 Gastronomische Leistungen können während der Fahrt gemäß Ziffer 5 in Anspruch genommen werden.
3.4 Zusatzleistungen, wie z.B. Musikkapellen, Künstler, Sonderdrucke von Menü-Karten, Blumendekorationen etc., sind nicht in der vertraglichen Vergütung enthalten und sind nur geschuldet, soweit dies ausdrücklich vertraglich vereinbart wurde.
3.5 Wir sind berechtigt, die vertraglichen Leistungen auch mit Hilfe angemieteter bzw. gecharterter Schiffe zu erbringen.
4. Beförderungsbedingungen
4.1 Die Beförderungsbedingungen der CMS Schifffahrt sind in der bei Vertragsschluss gültigen Fassung Bestandteil des Vertrags. Alle Fahrtteilnehmer haben den Anweisungen der Schiffsbesatzung Folge zu leisten und die geltenden Beförderungsbedingungen einzuhalten. Der Kunde hat die Fahrtteilnehmer auf die Einhaltung der Beförderungsbedingungen hinzuweisen.
4.2 Im Falle von Widersprüchen zwischen den Beförderungsbedingungen und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder dem Vertrag mit dem Kunden, gehen die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. des Vertrags mit dem Kunden vor.
4.3 Möchte der Kunde für seine Fahrtteilnehmer Fahrausweise oder Gutscheine für die Inanspruchnahme von gastronomischen Leistungen ausgeben, sind uns vorab jeweils Musterexemplare zur Unterrichtung des Bordpersonals zu übergeben.
4.4 Die Durchführung politischer Veranstaltungen bedarf unserer ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung. Wird ohne unsere schriftliche Zustimmung eine politische Veranstaltung durchgeführt oder besteht begründeter Anlass, dass eine Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit der Fahrtteilnehmer zu gefährden droht, sind wir berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder den Vertrag mit sofortiger Wirkung zu kündigen.
4.5 Der Kunde haftet für von den Fahrtteilnehmern schuldhaft verursachte Schäden.
5. Bordgastronomie
5.1 Inhalt und Umfang der gastronomischen Leistungen ergeben sich aus dem Vertrag mit dem Kunden.
5.2 Das Mitbringen von Speisen und Getränken und deren Verzehr an Bord der Schiffe, die Bewirtschaftung der Schiffe durch den Kunden oder die Beauftragung Dritter durch den Kunden zur Erbringung von gastronomischen Leistungen an Bord der Schiffe sind nicht gestattet.
5.3 Der Kunde ist berechtigt, bis zum 7. Werktag vor dem Sonderfahrt-Termin die vertraglich vereinbarten gastronomischen Leistungen nach Maßgabe der von uns zur Auswahl gestellten Verpflegungsvorschläge zu ändern. Derartige Veränderungen sind uns schriftlich mitzuteilen und von uns zu bestätigen. Ab einschließlich des 5. Werktags vor der Durchführung der Sonderfahrt sind Änderungen der vereinbarten gastronomischen Leistungen seitens des Kunden nur zulässig, soweit es sich um Mindermengen von bis zu 5% der bestellten Leistungen handelt.
6. Vergütung
6.1 Das Beförderungs-Entgelt ergibt sich aus dem Vertrag mit dem Kunden.
6.2 Das Entgelt für die gastronomischen Leistungen bestimmt sich anhand der vom Kunden ausgewählten Bordverpflegung sowie des tatsächlichen Getränkeverzehrs. Dabei werden die Getränkepreise der zum Zeitpunkt der Beförderung gültigen Preisliste zu Grunde gelegt.
6.3 Alle angegebenen Preise und andere Beträge verstehen sich einschließlich der jeweils geltenden gesetzlichen Mehrwertsteuer und aller anderen ggf. anfallenden Abgaben, Steuern, Gebühren.
7. Zahlungsbedingungen
7.1 Das Beförderungs-Entgelt wird vor Fahrtantritt vorab in Rechnung gestellt. Wir sind berechtigt, für die gastronomischen Leistungen eine Vorauszahlung in Höhe von 50% der zu erwartenden Rechnungssumme bis spätestens 2 Wochen vor der Beförderung zu verlangen.
7.2 Rechnungen sind bei Fahrtende zur Zahlung fällig.
7.3 Gerät der Kunde in Zahlungsverzug, so sind wir berechtigt, ab dem ent- sprechenden Zeitpunkt Verzugszinsen in Höhe von 5 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz zu berechnen. Die Geltendmachung weiterer Ansprüche wegen Zahlungsverzug behalten wir uns ausdrücklich vor. Insbesondere wenn eine Vergütung vor Fahrtantritt zu zahlen ist und die Zahlung nicht fristgemäß erfolgt, sind wir berechtigt, nach Setzung einer angemessenen Nachfrist und deren fruchtlosem Ablauf vom Vertrag zurückzutreten.
8. Höhere Gewalt
Die Beförderung auf der Schifffahrtsstrecke kann nur im Rahmen der bestehenden öffentlichen Vorschriften erfolgen. Wir behalten uns Abweichungen vom vertraglich vereinbarten Leistungsumfang bezüglich der Beförderung in Form der Anpassung der Fahrtstrecke vor, soweit dies aufgrund höherer Gewalt, wie z.B. Nebel, Eisgang, Hoch- oder Niedrigwasser oder Maschinenschäden oder ähnlichen von uns nicht zu vertretenden Umständen, unter Würdigung sämtlicher Umstände erforderlich ist und dem Kunden unter Berücksichtigung seiner Interessen zumutbar ist. Die Verfügungsgewalt über das Schiff liegt dabei ausschließlich bei uns. Bei einer Änderung des vertraglich vereinbarten Leistungsumfangs werden wir die Interessen des Kunden angemessen berücksichtigen. Wird die Beförderung vor Fahrtantritt unmöglich, werden wir von der Leistungspflicht befreit und dem Kunden stehen die gesetzlichen Ansprüche zu.
9. Stornierung
9.1 Der Kunde ist berechtigt, vor dem Sonderfahrt-Termin im Wege der Stornierung vom Vertrag zurückzutreten bzw. diesen zu kündigen.
Bei einem Rücktritt oder einer Kündigung ist der Kunde verpflichtet, 9.2.1 bzgl. des Beförderungs-Entgelts folgende Zahlung zu leisten:
- bei Rücktritt/Kündigung bis 3 Monate vor dem Sonderfahrt-Termin, 30% des vereinbarten Beförderungs-Entgelts;
- bei Rücktritt/ Kündigung bis 2 Monate vor dem Sonderfahrt-Termin, 40%des vereinbarten Beförderungs-Entgelts;
- bei Rücktritt/ Kündigung bis 1 Monat vor dem Sonderfahrt-Termin, 60%des vereinbarten Beförderungs-Entgelts;
- bei Rücktritt/ Kündigung weniger als 4 Wochen vor dem Sonderfahrt-Termin, 80% des vereinbarten Beförderungs-Entgelts.
9.2.2 bzgl. der gastronomischen Leistungen die vereinbarte Vergütung abzüglich der ersparten Aufwendungen zu zahlen, wobei bzgl. des Getränkekonsums eine vereinbarte Vergütung in Höhe von Euro 5,00 pro Fahrtteilnehmer in Ansatz gebracht wird.
Dem Kunden bleibt die Möglichkeit vorbehalten, nachzuweisen, dass uns ein niedrigerer oder gar kein Schaden entstanden ist.
9.3 Maßgeblich für den Lauf der Fristen ist der Zugang der Rücktritts- oder Kündigungserklärung in schriftlicher Form bei uns.
10. Haftung
Es gelten die gesetzlichen Haftungsbestimmungen unter Berücksichtigung der folgenden Bestimmungen.
11. Schlussbestimmungen
11.1 Die Rechtsbeziehung des Kunden mit der CMS Schifffahrt unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland.
11.2 Soweit der Kunde Kaufmann ist, keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort ins Ausland verlegt oder kein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klageerhebung bekannt ist, ist Gerichtsstand für alle Streitigkeiten Überlingen. Wir sind jedoch berechtigt, den Kunden auch an seinem Wohnsitz zu verklagen.
Stand 01. März 2011
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